Gemäß der gestrigen Verlautbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern nach wie vor für den Publikumsverkehr geschlossen. Mit großer Enttäuschung und Unverständnis nehmen wir wahr, dass das Verbot des Sportbetriebs auf Sportstätten unverändert jedenfalls bis Anfang Mai fortgeschrieben wurde. Eine neuerliche Prüfung soll am 30. April erfolgen. Der Deutsche Golfverband ist aber weiterhin mit Nachdruck dabei die Wiedereröffnung der Plätze zu erwirken. So prüft er momentan, ob rechtliche Schritte gegen diese Bestimmungen erfolgsversprechend sind. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier.



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