Das Regelwerk wird in diesen Zeiten vorübergehend angepasst, sodass weithin vorgabenwirksam gespielt werden kann. Der Spielleitung werden erweiterte Befugnisse erteilt die unter anderem folgendes erlauben:
- „Der Flaggenstock darf beim Spielen eines Lochs nicht aus dem Loch entfernt werden. Strafe bei Verstoß: Grund-strafe."
- Um das Herausnehmen des Balles aus dem Loch zu erleichtern, toleriert der DGV, dass das Loch bis zur Oberkante des Plastiklocheinsatzes aufgefüllt werden kann. Kommt ein Ball darauf zur Ruhe gilt er als eingelocht. Diese Tolerierung führt dazu, dass Ergebnisse ungeachtet des Regelverstoßes vorgabenwirksam sein können.
- „Liegt ein Ball in einem Bunker, aus dem die Spielleitung zum Infektionsschutz die Harken entfernt hat, und ist die Lage des Balls durch unzureichendes Einebnen des Sands durch andere Spieler beeinträchtigt, darf der Ball entsprechend Regel 16.1c (Erleichterung von ungewöhnli-chen Platzverhältnissen im Bunker) straflos fallen gelassen werden. Erleichterung wird nicht gewährt, wenn nur die Standposition des Spielers betroffen ist."
Die Platzregeln werden in den nächsten Tagen dahingehend angepasst.